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ist in sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof
eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über
das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der
apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Deshalb wird er in der Gemeinde als Pastoralrat und als Organ des
Laienapostolats tätig.
Zuständigkeiten und Aufgaben
Der PGR dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche.
Aufgabe des PGR ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder
beschließend mit zu wirken.
Als Pastoralrat hat der PGR den Pfarrer zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt besonders in den Bereichen,
in denen der Pfarrer als der vom Bischof entsandte Seelsorger und Leiter der Gemeinde Verantwortung trägt:
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