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PFARRGEMEINDERAT
 

Der Pfarrgemeinderat -PGR- besteht aus dem Pfarrer als Leiter der Gemeinde, 6 gewählten Mitgliedern, der Gemeindereferentin als amtlichem Mitglied, einem Vertreter der hauptamtlichen Mitarbeiter und einer Jugendvertreterin.

Vorsitzende: Frau Annette Knobel, Tel. 7 74 66 63

Der Pfarrgemeinderat

ist in sinngemäßer Anwendung des Dekrets über die Hirtenaufgabe der Bischöfe der vom Bischof eingesetzte Pastoralrat der Gemeinde und das vom Bischof anerkannte Organ im Sinne des Konzildekrets über das Apostolat der Laien zur Koordinierung des Laienapostolats in der Pfarrgemeinde und zur Förderung der apostolischen Tätigkeit der Gemeinde. Deshalb wird er in der Gemeinde als Pastoralrat und als Organ des Laienapostolats tätig.

Zuständigkeiten und Aufgaben

Der PGR dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heils- und Weltauftrags der Kirche. Aufgabe des PGR ist es, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, je nach Sachbereichen beratend oder beschließend mit zu wirken.

Als Pastoralrat hat der PGR den Pfarrer zu beraten und zu unterstützen. Dies gilt besonders in den Bereichen, in denen der Pfarrer als der vom Bischof entsandte Seelsorger und Leiter der Gemeinde Verantwortung trägt:

  • für die Einheit der Gemeinde sowie die Einheit mit dem Bischof und damit mit der Weltkirche
  • für die rechte Verkündigung der Heilsbotschaft
  • für die Feier der Liturgie und der Sakramente
  • für die Bemühungen um die Einheit der Christen und die Zusammenarbeit mit den christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften
 

In diesen Bereichen ist der PGR vom Pfarrer zur Beratung hinzuzuziehen.

(Auszug aus der Satzung)