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KIRCHENVORSTAND
 

Der Kirchenvorstand hat die Aufgabe, alle materiellen, finanziellen und personellen Angelegenheiten der Gemeinde zu verantworten.

Er besteht aus dem hauptamtlichen Seelsorger, 8 gewählten Mitgliedern und der Vorsitzenden des Pfarrgemeinderates.

Vorsitzender: Pfr. Wolfgang Lehmann, Tel. 7 71 67 77
Stellvertreter: Herr Norbert Kopp, Tel. 7 95 32 52

Der Kirchenvorstand

verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde und vertritt diese.

Der Kirchenvorstand -KV- sorgt dafür, dass das Vermögen der Kirchengemeinde ordnungsgemäß verwaltet, weder gemindert noch seinem Zweck entfremdet, vielmehr in jeder Hinsicht gesichert, in gutem Zustand erhalten und nicht nur wirtschaftlich, sondern auch unter sozialen Gesichtspunkten genutzt wird.

Das Amt der gewählten Mitglieder des KV ist ein Ehrenamt und mit Bezügen nicht verbunden. Die Mitglieder des KV haben die ihnen obliegenden Pflichten sorgfältig zu erfüllen und darüber zu wachen, dass die Kirchengemeinde keinen Schaden erleidet. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit auch nach ihrem Ausscheiden verpflichtet.

Die Sitzungen des KV sind nicht öffentlich. Der KV kann die Anwesenheit von Nichtmitgliedern zu bestimmten Tagesordnungspunkten gestatten. Sie müssen vor Beschlussfassung den Sitzungsraum verlassen.

Der Kirchenvorstand hat insbesondere

  • den Haushaltsplan festzustellen und nach kirchenaufsichtlicher Genehmigung für die Mitglieder der Kirchengemeinde öffentlich auszulegen
  • die Jahresrechnung zu prüfen und deren sachliche und rechnerische Richtigkeit festzustellen
  • das Vermögensverzeichnis zu führen
  • den Rendanten zu bestellen und abzulösen, sofern dies nicht durch den Erzbischof geschieht, und zu entlasten.

(Auszüge aus dem "Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens im Erzbistum Berlin" - Kirchliches Vermögensverwaltungsgesetz - KiVVG sowie der "Geschäftsanweisung für die Arbeit der Kirchenvorstände im Erzbistum Berlin")